Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nexus Bit UG (haftungsbeschränkt), Berlin („Auftragnehmer"), und ihren Geschäftskunden („Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Cloud-Architektur sowie Service & Support. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).
Vertragsgegenstand
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsdokumenten (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, SLA). Leistungen können u. a. umfassen:
- Entwicklung von Software, Schnittstellen (REST-APIs), Middleware, Integrationen
- Architektur & Implementierung in Cloud-Umgebungen (Azure, AWS, Microsoft 365/Power Platform)
- Betrieb, Wartung und Support gemäß gesonderten Servicevereinbarungen
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Systemressourcen rechtzeitig bereit und informiert über relevante Infrastrukturänderungen. Er sorgt für angemessene Datensicherungen. Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vergütung, Abrechnung, Zahlungen
- Abrechnung nach Aufwand zu vereinbarten Stunden-/Tagessätzen oder pauschal gemäß Angebot, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt.
- Teilleistungen können in Rechnung gestellt werden; Auslagen (z. B. Reisen) werden nach Nachweis abgerechnet.
Änderungen / Change Requests
Änderungswünsche sind vor Umsetzung abzustimmen. Der Auftragnehmer teilt Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung mit; Prüfaufwände können berechnet werden. Vereinbarte Fristen verlängern sich um prüfungs-/änderungsbedingte Zeiten.
Rechte an Arbeitsergebnissen & Software
- An individuell erstellter Software erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im vertraglich vorgesehenen Umfang.
- Die Überlassung von Quellcode, Build-Pipelines oder Entwicklerartefakten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Für Standard-/Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; diese können Bestandteil der Lösung sein.
- Vorbestehende Rechte/Methoden/Tools des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht 3 Jahre über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Datenschutz / AVV
Es gelten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Support, Managed Services & SLA
Für Support-/Betriebsleistungen gelten die in einem separaten SLA vereinbarten Reaktions-/Lösungszeiten, Servicezeiten und Kontingente. Ohne SLA erfolgt Unterstützung nach Verfügbarkeit („Best Effort").
Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Für Datenverluste wird nur gehaftet, sofern der Auftraggeber angemessene Backups durchgeführt hat (Ersatz der Wiederherstellungskosten im Rahmen des Vorstehenden).
Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, laufen Verträge auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits begonnene, beauftragte Leistungen werden vertragsgemäß abgeschlossen oder nach Aufwand abgerechnet.
Referenzen
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber unter Nennung von Name/Logo als Referenz aufführen, sofern dem nicht berechtigte Interessen entgegenstehen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der Zumutbarkeitssphäre (z. B. Streik, Ausfall von Netzinfrastrukturen/Cloud-Regionen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) suspendieren die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Fristen verschieben sich entsprechend.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.
Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend, sofern nicht anders vereinbart).