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Nexus Bit / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nexus Bit UG (haftungsbeschränkt) Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin HRB 278655 Stand: 25.09.2025
§ 1

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nexus Bit UG (haftungsbeschränkt), Berlin („Auftragnehmer"), und ihren Geschäftskunden („Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Cloud-Architektur sowie Service & Support. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).

§ 2

Vertragsgegenstand

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsdokumenten (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, SLA). Leistungen können u. a. umfassen:

  • Entwicklung von Software, Schnittstellen (REST-APIs), Middleware, Integrationen
  • Architektur & Implementierung in Cloud-Umgebungen (Azure, AWS, Microsoft 365/Power Platform)
  • Betrieb, Wartung und Support gemäß gesonderten Servicevereinbarungen
§ 3

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Systemressourcen rechtzeitig bereit und informiert über relevante Infrastrukturänderungen. Er sorgt für angemessene Datensicherungen. Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4

Vergütung, Abrechnung, Zahlungen

  • Abrechnung nach Aufwand zu vereinbarten Stunden-/Tagessätzen oder pauschal gemäß Angebot, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt.
  • Teilleistungen können in Rechnung gestellt werden; Auslagen (z. B. Reisen) werden nach Nachweis abgerechnet.
§ 5

Änderungen / Change Requests

Änderungswünsche sind vor Umsetzung abzustimmen. Der Auftragnehmer teilt Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung mit; Prüfaufwände können berechnet werden. Vereinbarte Fristen verlängern sich um prüfungs-/änderungsbedingte Zeiten.

§ 6

Rechte an Arbeitsergebnissen & Software

  • An individuell erstellter Software erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im vertraglich vorgesehenen Umfang.
  • Die Überlassung von Quellcode, Build-Pipelines oder Entwicklerartefakten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Für Standard-/Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; diese können Bestandteil der Lösung sein.
  • Vorbestehende Rechte/Methoden/Tools des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 7

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht 3 Jahre über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 8

Datenschutz / AVV

Es gelten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

§ 9

Support, Managed Services & SLA

Für Support-/Betriebsleistungen gelten die in einem separaten SLA vereinbarten Reaktions-/Lösungszeiten, Servicezeiten und Kontingente. Ohne SLA erfolgt Unterstützung nach Verfügbarkeit („Best Effort").

§ 10

Haftung

  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  • Für Datenverluste wird nur gehaftet, sofern der Auftraggeber angemessene Backups durchgeführt hat (Ersatz der Wiederherstellungskosten im Rahmen des Vorstehenden).
§ 11

Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, laufen Verträge auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits begonnene, beauftragte Leistungen werden vertragsgemäß abgeschlossen oder nach Aufwand abgerechnet.

§ 12

Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber unter Nennung von Name/Logo als Referenz aufführen, sofern dem nicht berechtigte Interessen entgegenstehen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

§ 13

Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der Zumutbarkeitssphäre (z. B. Streik, Ausfall von Netzinfrastrukturen/Cloud-Regionen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) suspendieren die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Fristen verschieben sich entsprechend.

§ 14

Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin.

§ 15

Schlussbestimmungen

  • Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend, sofern nicht anders vereinbart).
Kontakt
Unternehmen Nexus Bit UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
E-Mail info@nexus-bit.de
Telefon +49 155 6290 1223
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